Allgemein Pressemitteilung

Höhere Gehälter trotz nicht umgesetzter UN-Konvention gegen Korruption

Nachdem sich die Bundestagsabgeordneten im Januar schon die Diäten erhöht haben, findet nun eine erneute Diskussion zur Neuregelung der Abgeordnetenbezüge statt. Die Zielsetzung: Parlamentarier sollen wie Bundesrichter verdienen. Doch während die Politik darüber berät, sich weiter die Gehälter zu erhöhen, ist Abgeordnetenbestechung in Deutschland immer noch nicht in vollem Maß strafbar. Der direkte Stimmenkauf und -verkauf ist immer noch kein Straftatbestand.

Auch Spenden können Mandatsträger immer noch freizügig annehmen. Der Regierung gelingt es, trotz mehrer Diskussionen rund um die Thematik „Abgeordnetenbestechung“ nicht, die UN-Konvention gegen Korruption, die von über 160 Ländern bereits unterzeichnet wurde, umzusetzen. Den Politikern gelingt es immer, beim Thema Gehalt, schnell und parteiübergreifend zu arbeiten und neue Gesetze zu verabschieden. Geht es aber um Abgeordnetenbestechung können sich Regierung und Opposition kaum darauf einigen, wie man gegen mögliche Korruptionsvorgänge in der Politik vorgehen soll.

Bevor sich die Volksvertreter weiter die Gehälter erhöhen, sollten sie ihrer Verantwortung nachkommen und endlich ernsthaft gegen Abgeordnetenbestechung vorgehen. Solange die UN- Konvention gegen Korruption nicht umgesetzt wird, ist es anstandslos sich weiter die Diäten zu erhöhen

erklärt Andreas Bergholz, Bundestagskandidat der PIRATEN im Wahlkreis Konstanz.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich in ihrem Wahlprogramm für die Einführung eines Lobbyregisters, die Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung, klare Transparenz- und Veröffentlichungsregeln für Nebeneinkünfte von Mandatsträgern, die Begrenzung des politischen Sponsorings sowie die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ein.

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