Wie transparent und nachvollziehbar entscheiden EU Gerichte? Zu dieser wichtigen Frage, fällte der europäische Gerichtshof gestern eine Entscheidung. Und wie transparent und nachvollziehbar entscheiden die Gerichte der EU? Erhalten Presse und Öffentlichkeit Zugang in wichtigen Grundsatzprozessen zu den Argumenten und Anträgen der Beteiligten in wichtigen Grundsatzprozessen? Oder müssen Verfahrensbeteiligte mit einer Strafe rechnen, wenn sie Schriftsätze an Presse oder Öffentlichkeit herausgeben? Über diese Fragen entschied nun gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Zuge der Behandlung einer Klage des Bürgerrechtlers Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland (EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P). Nachdem der EuGH bisher keinen Zugang zu eingereichten Argumenten und Anträgen gewährte, verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. In erster Instanz wurde die Kommission zur Herausgabe verurteilt. Dem ist sie nachgekommen. Legte aber auch Berufung gegen das Urteil ein. Neben der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils fordert die Kommission vom EuGH eine Kostenstrafe gegen Breyer, da er die im aktuellen Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage veröffentlicht hatte. „Die Transparenz der europäischen Justiz ist mangelhaft. In Zeiten der Legitimationskrise weckt diese Intransparenz eher Misstrauen als das Vertrauen in die EU zu fördern. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit“Patrick Breyer, ehemals Vorsitzender der PIRATEN-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein „Prozesse vor dem obersten EU-Gericht dürfen keine Geheimverfahren sein! Nach Transparenz schreien besonders Fälle, in denen EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Es geht mir nicht nur um die Transparenz des EuGH als europäischem Verfassungsgericht, sondern auch um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen in laufenden Verfahren“, begründet Breyer. Presse und Öffentlichkeit dürften in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. „Die Argumentation und Anträge der Regierungen in Grundsatzprozessen müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht.“Patrick Breyer Auch Generalanwalt Bobek plädierte im Dezember für einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des Gerichtshofs. Der Gerichtshof solle seine bisherigen restriktiven Zugangsregelungen überdenken. Schriftsätze könnten sowohl in abgeschlossenen als auch – in beschränkterem Umfang – in anhängigen Rechtssachen öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gewährt schon heute öffentlichen Zugang zu eingereichten Schriftsätzen. Aber nun war die PIRATEN-Klage erfolgreich: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat dem Bürgerrechtler Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland jetzt Recht gegeben: Die EU-Kommission muss Presse und Öffentlichkeit künftig Zugang zu den Argumenten und Anträgen der Beteiligten vor europäischen Gerichten gewähren – jedoch in der Regel erst nach Abschluss eines Verfahrens (EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P). Im konkreten Fall verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Jedoch verhängte der Gerichtshof eine Kostenstrafe gegen Breyer, weil dieser die im laufenden Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage veröffentlicht hatte. „Die Transparenz der europäischen Justiz bleibt nach diesem Urteil mangelhaft und dringend verbesserungsbedürftig“, zeigt sich Breyer von dem Teilerfolg enttäuscht. „Da die Luxemburger … Weiterlesen → Quelle: Originalartikel der Piratenpartei Lörrach
Wie transparent und nachvollziehbar entscheiden EU Gerichte? Zu dieser wichtigen Frage, fällte der europäische Gerichtshof gestern eine Entscheidung. Und wie transparent und nachvollziehbar entscheiden die Gerichte der EU? Erhalten Presse und Öffentlichkeit Zugang in wichtigen Grundsatzprozessen zu den Argumenten und Anträgen der Beteiligten in wichtigen Grundsatzprozessen? Oder müssen Verfahrensbeteiligte mit einer Strafe rechnen, wenn sie Schriftsätze an Presse oder Öffentlichkeit herausgeben? Über diese Fragen entschied nun gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Zuge der Behandlung einer Klage des Bürgerrechtlers Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland (EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P). Nachdem der EuGH bisher keinen Zugang zu eingereichten Argumenten und Anträgen gewährte, verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. In erster Instanz wurde die Kommission zur Herausgabe verurteilt. Dem ist sie nachgekommen. Legte aber auch Berufung gegen das Urteil ein. Neben der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils fordert die Kommission vom EuGH eine Kostenstrafe gegen Breyer, da er die im aktuellen Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage veröffentlicht hatte. „Die Transparenz der europäischen Justiz ist mangelhaft. In Zeiten der Legitimationskrise weckt diese Intransparenz eher Misstrauen als das Vertrauen in die EU zu fördern. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit“Patrick Breyer, ehemals Vorsitzender der PIRATEN-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein „Prozesse vor dem obersten EU-Gericht dürfen keine Geheimverfahren sein! Nach Transparenz schreien besonders Fälle, in denen EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Es geht mir nicht nur um die Transparenz des EuGH als europäischem Verfassungsgericht, sondern auch um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen in laufenden Verfahren“, begründet Breyer. Presse und Öffentlichkeit dürften in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. „Die Argumentation und Anträge der Regierungen in Grundsatzprozessen müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht.“Patrick Breyer Auch Generalanwalt Bobek plädierte im Dezember für einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des Gerichtshofs. Der Gerichtshof solle seine bisherigen restriktiven Zugangsregelungen überdenken. Schriftsätze könnten sowohl in abgeschlossenen als auch – in beschränkterem Umfang – in anhängigen Rechtssachen öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gewährt schon heute öffentlichen Zugang zu eingereichten Schriftsätzen. Aber nun war die PIRATEN-Klage erfolgreich: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat dem Bürgerrechtler Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland jetzt Recht gegeben: Die EU-Kommission muss Presse und Öffentlichkeit künftig Zugang zu den Argumenten und Anträgen der Beteiligten vor europäischen Gerichten gewähren – jedoch in der Regel erst nach Abschluss eines Verfahrens (EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P). Im konkreten Fall verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Jedoch verhängte der Gerichtshof eine Kostenstrafe gegen Breyer, weil dieser die im laufenden Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage veröffentlicht hatte. „Die Transparenz der europäischen Justiz bleibt nach diesem Urteil mangelhaft und dringend verbesserungsbedürftig“, zeigt sich Breyer von dem Teilerfolg enttäuscht. „Da die Luxemburger … Weiterlesen → Quelle: Originalartikel der Piratenpartei Lörrach